Nutzungsbedingungen
Fassung vom 9. Oktober 2026 · KI-Unterstützung
Regeln für den sicheren und fachgerechten Einsatz von RESTWERK. Die Anlage ordnet sämtliche Werkzeuge ihren Anwendungsbereichen zu und erläutert die jeweiligen Grenzen. Sie ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit KI-Unterstützung erstellt. Hinweise zur Erstellung und Verantwortung
1. Geltungsbereich und vereinbarte Leistungen
Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RESTWERK für die Nutzung der Plattform, des GebäudeCheck, der Gebäudestrategie und Management-Zentrale sowie der im Werkzeugkatalog aufgeführten Fachmodule und ergänzenden Werkzeuge. Sie gelten auch für integrierte Funktionen, insbesondere Schadstoffdokumentation, KI- und Dokumentenverarbeitung, räumliche Modelle und projektbezogene Exporte. Die Zuordnung im Werkzeugkatalog und die nachstehenden Modulregeln erläutern den jeweiligen Anwendungsbereich.
Welche Funktionen, Datenbestände, Nutzungsumfänge und zusätzlichen Leistungen geschuldet sind, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Ein Hinweis auf einen weiteren Arbeitsbereich begründet für sich allein keinen Anspruch auf dessen Freischaltung. Diese Bedingungen nehmen keine zugesagte Funktion, vereinbarte Beschaffenheit oder gesetzlich bestehende Rechte zurück. Für Vergütung, Vertragsdauer, Mängelrechte und Haftung gelten die AGB und gegebenenfalls vorrangige individuelle Vereinbarungen.
2. Anmeldung, persönliche Freigabe und Berechtigungen
Die geschützten Arbeitsbereiche setzen ein persönliches Benutzerkonto, die erforderliche Bestätigung der E-Mail-Adresse und die Freigabe durch die Administration voraus. Hinzu kommen gegebenenfalls projekt-, organisations- oder funktionsbezogene Berechtigungen und weitere Sicherheitsprüfungen. Registrierung oder Sichtbarkeit eines Werkzeugs im Katalog bedeuten noch keine Freigabe. Eine freigeschaltete Person darf nur diejenigen Projekte und Informationen nutzen, für die sie berechtigt ist.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht als gemeinsamer Zugang an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Organisationsverantwortliche haben von ihnen eingerichtete Berechtigungen ihrem tatsächlichen Auftrag entsprechend zu vergeben und bei dessen Ende anzupassen. Ein vermuteter Missbrauch oder unberechtigter Zugriff ist RESTWERK unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Die eigene Verantwortung von RESTWERK für die vereinbarte und gesetzlich erforderliche Zugangssicherheit bleibt bestehen.
3. Projektdaten, Unterlagen und Mitwirkung
Nutzer dürfen nur solche Daten, Pläne, Fotografien, Messungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen einstellen oder weitergeben, zu deren Nutzung sie im jeweiligen Umfang berechtigt sind. Bekannte Unsicherheiten, fehlende Angaben und Schätzungen sind als solche kenntlich zu machen. Für die weitere Bearbeitung erhebliche Änderungen des Gebäudes, der Nutzung oder der Datengrundlage sind im Projekt zu berücksichtigen. Plausibilitätsprüfungen der Software ersetzen keine tatsächlich nicht durchgeführte Erhebung.
Personenbezogene Angaben sind auf den für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Bewohner, Beschäftigte, Mieter, Ansprechpartner sowie Personen auf Bildern und in Dokumenten. Eine Erklärung des hochladenden Nutzers ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage hinsichtlich anderer betroffener Personen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa Gesundheitsinformationen, dürfen nicht ohne tragfähige Rechtsgrundlage und einen hierfür geeigneten, vereinbarten Verarbeitungsrahmen eingestellt werden. Die eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten von RESTWERK bleiben unberührt.
4. Fachliche Verwendung und Prüfung von Ergebnissen
RESTWERK unterstützt Erfassung, Berechnung, Vergleich, Planung, Organisation und Dokumentation im vereinbarten Funktionsumfang. Ein Ergebnis ist zusammen mit seinen Eingaben, Annahmen, Berechnungsverfahren, Quellen und seinem Bearbeitungsstand zu betrachten. Vor einer Verwendung für eine konkrete Ausführung, sicherheitsrelevante Entscheidung, Behördenvorlage oder verbindliche Erklärung ist die dafür erforderliche fachliche Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte und gegebenenfalls nachweisberechtigte Person vorzunehmen.
Der Nutzer verantwortet im Rahmen seiner Zuständigkeit die Eingaben, die Wahl geeigneter Annahmen sowie die fachliche Freigabe, Weitergabe und Umsetzung seiner Entscheidungen. Der Umfang der erforderlichen Prüfung richtet sich nach der Bedeutung der Entscheidung und den erkennbaren Grenzen des jeweiligen Werkzeugs. Ein einfacher Variantenvergleich erfordert nicht dieselbe Prüfung wie eine sicherheitsrelevante Ausführungsplanung. Eine vollständige technische Nachprüfung des Programmcodes oder verdeckter Softwarefehler wird dem Nutzer nicht auferlegt. Für die vereinbarte Softwareleistung, Mängelrechte und Haftung gelten die AGB, insbesondere Abschnitt 20.
5. Methoden, Quellen und zeitlicher Bezug
Rechenmodelle und Vergleichswerte sind innerhalb ihres beschriebenen Anwendungsbereichs zu verwenden. Zu beachten sind insbesondere Einheiten, Flächenbezüge, Gebäudetyp, Standort, Bezugszeitraum, Preisstand, Materialeigenschaften und verwendete Regelwerksfassung. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben darf ein Modellwert nicht als geprüfter Messwert oder feststehende Objekteigenschaft dargestellt werden.
Die Anzeige einer Norm, eines Gesetzes, einer Förderrichtlinie, eines Herstellerwerts oder einer Quelle bedeutet für sich allein weder deren vollständige Wiedergabe noch die Bestätigung, dass sämtliche Anforderungen im konkreten Projekt erfüllt sind. Für entscheidungsrelevante Anwendungen sind die einschlägige Fassung und die Anwendbarkeit auf das Objekt zu prüfen. Vereinbarte Aktualisierungspflichten von RESTWERK bleiben hiervon unberührt.
6. KI, Texterkennung und automatisierte Übernahmen
Auch bei der Erstellung und Überarbeitung der Website, ihrer Beschreibungen, Bilder, Grafiken und weiteren Medien sowie bei der Softwareentwicklung nutzt RESTWERK teilweise KI-Unterstützung. Dies ist von einer KI-Funktion innerhalb eines Werkzeugs zu unterscheiden: Eine nach festgelegten Formeln ausgeführte Berechnung ist nicht allein wegen KI-Unterstützung bei der Entwicklung eine KI-Ausgabe. Der allgemeine Hinweis bedeutet weder, dass alle Inhalte KI-generiert sind, noch dass jeder Inhalt bereits fachlich geprüft wurde. Weitere Erläuterungen stehen unter /ki-transparenz.
Für die projektbezogene Verwendung sind Originalaufnahmen und Originalunterlagen, KI-erzeugte Illustrationen, bearbeitete Darstellungen, Simulationen und fachlich geprüfte Ergebnisse nach ihrer tatsächlichen Herkunft und ihrem Bearbeitungsstand zu unterscheiden. Eine rein KI-erzeugte Illustration belegt weder eine tatsächlich durchgeführte Messung noch den Zustand eines konkreten Gebäudes. Soweit gesetzlich eine Kennzeichnung oder ein Transparenzhinweis am betroffenen Inhalt oder an der betroffenen Funktion erforderlich ist, ersetzt dieser allgemeine Hinweis diese Pflicht nicht. Die eigene Verantwortung von RESTWERK und die Rechte nach Abschnitt 20 der AGB bleiben unberührt.
KI-gestützte Vorschläge, automatische Klassifikationen, Texterkennung und Dokumentenextraktion können Angaben auslassen, verwechseln oder unzutreffend ergänzen. Ihre Ergebnisse sind entsprechend ihrem Zweck am Original und an den maßgeblichen Projektinformationen zu prüfen. Dies betrifft besonders Zahlen, Einheiten, Fristen, Bauteilzuordnungen, Probenkennungen, rechtliche Aussagen und Quellenverweise. Ein angezeigter Quellenverweis allein bestätigt nicht, dass die betreffende Quelle die erzeugte Aussage trägt.
Originalbefunde, manuell eingegebene Angaben, automatisch erzeugte Vorschläge und fachlich geprüfte Ergebnisse sind in der weiteren Verwendung zu unterscheiden. Automatisch erzeugter Text darf nicht als tatsächlich durchgeführte Begehung, Messung, Laboruntersuchung oder persönliche Feststellung ausgegeben werden. Eine fachliche Freigabe darf nur die hierfür zuständige Person im Umfang ihrer eigenen Prüfung erteilen. Rechtlich erhebliche Entscheidungen über natürliche Personen dürfen nicht ohne die hierfür erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen allein automatisiert getroffen werden.
Ob eine konkrete Funktion Daten an einen externen Dienst übermittelt, ist anhand ihrer Funktionsbeschreibung und der einschlägigen Datenschutzinformationen zu beurteilen. Diese Nutzungsbedingungen begründen keine allgemeine Erlaubnis, hochgeladene Inhalte für das Training eigener oder fremder KI-Modelle, für fremde Projekte oder für eine Veröffentlichung zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung bedarf einer gesonderten tragfähigen Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, einer entsprechenden Vereinbarung oder Einwilligung.
7. Aufmaß, Karten und räumliche Modelle
Räumliche Ansichten, 3D-Modelle, Karten, Luftbilder und aus Unterlagen abgeleitete Geometrien dienen dem jeweils beschriebenen Darstellungs- und Berechnungszweck. Ein schematisches Modell ist kein maßhaltiges Aufmaß. Maßhaltigkeit, Lage, Höhen, Neigungen und Bauteilaufbauten sind vor einer Verwendung für Bestellung, Fertigung oder Ausführung anhand geeigneter Bestandsunterlagen oder einer entsprechenden Erhebung zu prüfen.
Die Darstellung eines Bauteils oder einer Anlage bestätigt weder dessen tatsächliches Vorhandensein noch Standsicherheit, Brandschutz, Genehmigungsfähigkeit oder Ausführbarkeit. Änderungen und Annahmen des Modells sind bei der Übergabe an andere Projektbeteiligte offenzulegen. Eine ausdrücklich vereinbarte Vermessungs-, Planungs- oder Modellierungsleistung bleibt nach ihrem vereinbarten Umfang geschuldet.
8. Sicherheit, Betreiberpflichten und tatsächliche Prüfungen
Eine digitale Aufgabenliste, eine Fristerinnerung oder ein bearbeiteter Prüfschritt ersetzt nicht die tatsächlich erforderliche Wartung, Untersuchung, Abnahme oder Prüfung durch eine dafür qualifizierte Person. Die Nutzung der Plattform allein überträgt keine gesetzlichen Betreiber-, Arbeitgeber-, Bauherren- oder Prüfpflichten auf RESTWERK. Die für ein Objekt verantwortlichen Personen haben den einschlägigen Pflichtenumfang und die Zuständigkeiten festzulegen; eine konkret vereinbarte Übernahme einzelner Leistungen wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Angezeigt und verarbeitet werden die erfassten Termine und eingerichteten Benachrichtigungen. Die zuständigen Personen prüfen die Anwendbarkeit vorgeschlagener Pflichten und Fristen, ergänzen fehlende Vorgänge und kontrollieren die tatsächliche Erledigung. Eine gesendete Erinnerung bestätigt weder ihren Empfang noch eine erledigte Prüfung. Eine persönliche Fristenüberwachung durch RESTWERK ist nur im gesondert beauftragten Umfang enthalten. Vereinbarte Softwarefunktionen zur Terminverwaltung und Benachrichtigung bleiben geschuldet.
Akute Gefahren oder dringende Sicherheitsmängel sind unmittelbar über die zuständigen betrieblichen beziehungsweise behördlichen Stellen zu bearbeiten. Eine Eintragung oder Nachricht in RESTWERK ist für sich allein keine Notfallmeldung oder Empfangsbestätigung. Prüfprotokolle müssen die tatsächliche Prüfung und die erforderlichen Angaben zur Prüfperson, zum Umfang und zum Ergebnis wiedergeben. Das bloße Setzen eines Status oder das Einfügen eines Namens macht ein Dokument nicht automatisch zu einem gesetzlich ausreichenden Prüfzeugnis.
9. Gesonderte Fachleistungen und rechtliche Einordnung
Persönlich erbrachte Bestandsaufnahmen, Gutachten, Energieberatungen, Planungsleistungen, Baubetreuung, Projektsteuerung und Leistungen zur Umsetzung einer Gebäudestrategie richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Darin sind insbesondere Untersuchungsumfang, geschuldete Ergebnisse, Verantwortlichkeiten und erforderliche Mitwirkungen festzulegen. Die Nutzung eines gleichnamigen Softwarewerkzeugs begründet allein noch keinen solchen Auftrag; umgekehrt werden tatsächlich beauftragte Fachleistungen nicht durch die allgemeinen Hinweise zur Software auf eine bloße Orientierung reduziert.
Werkzeuge zu Miete, WEG, Vergabe, Nachträgen, Rechnungen oder Honoraren unterstützen die Erfassung und rechnerische oder organisatorische Aufbereitung. Sie sind nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Soweit eine konkrete Angelegenheit eine rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung erfordert, ist dafür eine hierzu befugte Stelle hinzuzuziehen. Ein Rechnungsvorschlag, Preisspiegel oder Textentwurf stellt keine automatische Anerkennung, Zurückweisung oder rechtsgeschäftliche Erklärung gegenüber Dritten dar.
10. Berichte, Exporte und Verwendung gegenüber Auftraggebern
Nutzer dürfen rechtmäßig erstellte projektbezogene Arbeitsergebnisse im vereinbarten Nutzungsumfang für ihre eigenen Aufgaben und für ihre Auftraggeber verwenden, bearbeiten und weitergeben. Die Rechte an eigenen Eingaben und eigenen Inhalten werden dadurch nicht auf RESTWERK übertragen. Soweit in einem Ergebnis fremde geschützte Inhalte enthalten sind, sind deren Nutzungsbedingungen und erforderliche Quellenhinweise zu beachten.
Bei der Weitergabe dürfen wesentliche Hinweise auf Datenstand, Annahmen, Unsicherheiten, Entwurfsstatus oder Prüfbedarf nicht so entfernt oder verändert werden, dass ein irreführender Eindruck über die Aussagekraft des Ergebnisses entsteht. Eigene Ergänzungen und fachliche Freigaben sind der verantwortlichen Person zuzuordnen. Die Bezeichnung eines Exports als Bericht, Gutachten oder Nachweis ersetzt nicht die dafür erforderlichen tatsächlichen Untersuchungen, Qualifikationen und Inhalte.
Die zulässige projektbezogene Verwendung von Ergebnissen beinhaltet keine pauschale Erlaubnis, vollständige fremde Kosten-, Normen-, Produkt-, Karten- oder sonstige Datenbestände zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen oder öffentlich bereitzustellen. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse sowie ausdrücklich weitergehende Lizenzen bleiben unberührt. Das Ende des Plattformvertrags entzieht dem Nutzer nicht die bereits rechtmäßig eingeräumte Verwendung seiner projektbezogenen Exporte; fortgeltende Rechte Dritter sind weiterhin zu beachten.
11. Nutzungsrecht an der Software und Schutz der Plattform
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein einfaches Recht, die freigeschaltete Software durch die berechtigten Nutzer im vereinbarten Umfang zu verwenden. Rechte an der Plattformsoftware, ihren Gestaltungselementen und geschützten Inhalten werden hierdurch nicht übertragen. Rechte an Kundendaten und zulässigen projektbezogenen Exporten sind davon zu unterscheiden.
Unzulässig sind die Umgehung von Zugangssperren, unberechtigte Zugriffe auf fremde Projekte, die Verbreitung schädlicher Inhalte und eine Nutzung, die gezielt die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigt. Ohne entsprechende Berechtigung dürfen geschützte Softwarebestandteile nicht außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs vervielfältigt, vermarktet oder Dritten als eigener Plattformdienst bereitgestellt werden.
Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben ausdrücklich unberührt. Dies gilt insbesondere für gesetzlich zulässige Sicherungskopien, das Beobachten, Untersuchen oder Testen eines Programms und die Dekompilierung unter den jeweiligen Voraussetzungen der §§ 69d und 69e UrhG sowie für die Unabdingbarkeit nach § 69g UrhG. Diese Bedingungen untersagen keine Handlung, die aufgrund zwingenden Rechts oder einer anwendbaren weitergehenden Lizenz zulässig ist.
12. Vertraulichkeit, Datenschutz und weitere Datennutzung
Nicht öffentliche Projektinformationen und als vertraulich erkennbare Unterlagen dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Berechtigung und des vereinbarten Zwecks verwendet und zugänglich gemacht werden. Die Eingabe in RESTWERK ist keine Freigabe zur Veröffentlichung eines Gebäudes, einer Einrichtung, einer Referenz oder von Angaben über Kunden und Beschäftigte. Eine öffentliche Referenznutzung ist gesondert zu vereinbaren, soweit sie nicht bereits anderweitig wirksam gestattet ist.
Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung. Soweit RESTWERK personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, sind die hierfür erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung maßgeblich. Die Datenschutzinformationen erläutern die jeweils beschriebenen Verarbeitungen; diese Nutzungsbedingungen ersetzen sie nicht und enthalten keine pauschale Einwilligung in beliebige Verarbeitungszwecke.
Eine weitergehende Nutzung für Statistiken, Produktentwicklung oder KI-Verarbeitung kann nicht allein aus der Teilnahme an der Plattform abgeleitet werden. Auch eine behauptete Anonymisierung ist anhand der tatsächlichen Reidentifizierbarkeit zu beurteilen; das Entfernen eines Namens oder einer Anschrift genügt nicht in jedem Fall. Gesetzliche Auskunfts-, Löschungs- und sonstige Datenschutzrechte sowie vertraglich geregelte Vertraulichkeit bleiben unberührt.
13. Lokale Daten, Internetverbindung und Synchronisierung
Für das erneute Öffnen geschützter Werkzeuge ist derzeit eine Online-Prüfung des Zugangs erforderlich. Ein früherer Aufruf oder eine im Browser gespeicherte Seite vermittelt keinen fortdauernden Anspruch auf ungeprüften Zugriff. Lokal gespeicherte Projektstände und eine Speicherung in der Cloud sind unterschiedliche Vorgänge. Eine Zugangskontrolle ist nicht gleichbedeutend mit der Löschung vorhandener lokaler Aufzeichnungen.
Soweit eine Funktion lokale Erfassung oder Zwischenspeicherung unterstützt, hängt deren spätere Verfügbarkeit auch vom verwendeten Gerät, Browserprofil und den Speichereinstellungen ab. Das Löschen von Browserdaten, ein Gerätewechsel oder ein privater Browsermodus kann die lokale Verfügbarkeit beeinflussen. Eine erfolgreiche lokale Speicherung bedeutet noch nicht, dass die Daten an den Server übertragen wurden. Nutzer haben vor einem Gerätewechsel oder dem Entfernen lokaler Daten den angezeigten Speicher- und Übertragungsstand zu prüfen und erforderliche Exporte vorzunehmen.
Welche Datenübertragung, Synchronisierung, Sicherung und Wiederherstellung geschuldet ist, bestimmt die vereinbarte Leistung. Eine vollständige Zusammenführung sämtlicher lokaler und zentraler Datenbestände wird nicht allein durch die gemeinsame Plattformbezeichnung zugesagt. Vereinbarte Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten von RESTWERK und die Haftungsregelungen der AGB bleiben unberührt.
14. Zusammenarbeit, Statusangaben und Freigaben
Bei der Zusammenarbeit sind Organisations-, Objekt- und Projektzuordnungen sowie Zuständigkeiten sorgfältig zu prüfen. Eine technische Bearbeitungsberechtigung besagt nicht automatisch, dass die betreffende Person eine fachliche Prüfung, Abnahme, Bestellung oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärung für den Kunden abgeben darf. Solche Befugnisse richten sich nach dem tatsächlichen Auftrag und den geltenden Vertretungsregeln.
Statusangaben wie offen, erledigt, geprüft oder freigegeben sind entsprechend dem tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand zu verwenden. Eine Prüfsumme dokumentiert einen technischen Zusammenhang mit einem bestimmten Datenbestand; sie bestätigt für sich allein weder dessen sachliche Richtigkeit noch die Identität des Verfassers oder eine rechtlich vorgeschriebene Signatur. Wo eine besondere Form oder Signatur erforderlich ist, muss diese gesondert erfüllt werden.
15. Störungen, Schutzmaßnahmen und Vertragsende
Erkennbare Fehlberechnungen, Datenverwechslungen, Sicherheitsprobleme oder erhebliche Funktionsstörungen sollen RESTWERK mit den für die Untersuchung erforderlichen Angaben gemeldet werden. Vertrauliche Zugangsdaten sind dabei nicht zu übermitteln. Liegt ein nachvollziehbarer Verdacht auf eine sicherheitsrelevante Störung vor, sind betroffene Ergebnisse bis zur Klärung nicht ungeprüft für sicherheitskritische Entscheidungen zu verwenden. Gesetzliche Fristen und Mängelrechte werden durch diese Hinweise nicht verkürzt.
Voraussetzungen und Folgen einer Zugangsbeschränkung, der Beendigung des Vertrags sowie von Datenexport und Löschung richten sich nach den AGB, der konkreten Vereinbarung und zwingendem Recht. Diese Nutzungsbedingungen begründen kein unbeschränktes Recht, bezahlte Leistungen ohne sachlichen Grund zu sperren oder benötigte Kundendaten ohne Beachtung der vereinbarten und gesetzlichen Pflichten zu löschen. Eine lokale Kopie ersetzt nicht die erforderliche Regelung zu Aufbewahrung, Herausgabe und Löschung beim Vertragsende.
Anlage: Werkzeugbereiche und vollständiger Katalog
Der aktuelle Katalog umfasst 81 Werkzeuge in 7 Bereichen. Hinzu kommen die beschriebenen integrierten Funktionen des GebäudeCheck. Die Aufzählung ist keine Zusage einer vom konkreten Vertrag unabhängigen Freischaltung. Neue Funktionen ändern bestehende Verträge und vereinbarte Bedingungen nicht automatisch.
Gebäude & Bestand · 10 Werkzeuge
GebäudeCheck, Raumstudio, Bestands-, Flächen-, Portfolio- und Strategiewerkzeuge unterstützen die strukturierte Aufnahme und Auswertung von Gebäuden, Räumen, Bauteilen und Anlagen. Bewertungen, Rangfolgen und Handlungsvorschläge beziehen sich auf die erfassten Informationen und die verwendeten Kriterien. Ein nicht erfasster Schaden gilt nicht als ausgeschlossen; eine gute Gesamtbewertung bestätigt nicht die Sicherheit jedes einzelnen Bauteils.
Für Gebäudestrategien und die Management-Zentrale sind unter anderem Untersuchungsstand, Gewichtungen, Nutzungsanforderungen, Zeithorizonte und Budgetannahmen zu berücksichtigen. Priorisierungen unterstützen eine Entscheidung, ersetzen aber keine objektbezogene Freigabe der konkreten Maßnahme. Vor der Umsetzung sind erforderliche weitergehende Untersuchungen, Genehmigungen, Fachplanungen und Abstimmungen zu veranlassen, soweit sie nicht bereits Gegenstand eines gesonderten Auftrags sind.
Bei integrierten Schadstofffunktionen sind Materialverdacht, Probe, Laborbefund und fachliche Bewertung getrennt zu behandeln. Eine Bildauswertung oder textliche Zuordnung kann eine sachgerechte Probenahme und Laboruntersuchung nicht ersetzen. Der Aussagebereich eines Befunds ist auf die tatsächlich untersuchte Probe und deren Zuordnung zu beziehen. Die Freigabe von Arbeiten an schadstoffverdächtigen Materialien richtet sich nach den hierfür einschlägigen Anforderungen und den verantwortlichen Fachpersonen.
- GebäudeCheck — Gebäude, Bauteile, TGA, Befunde und Maßnahmen in einer gemeinsamen Gebäudeakte bearbeiten.
- CAD Studio · 2D, 3D & Gerüst — Grundrisse, Zeichnungen und Gerüste im eigenständigen CAD Studio bearbeiten. Zeichnungen mit dem BIM Studio austauschen und Räume, Bauteile und Anlagen im GebäudeCheck zuordnen.
- BIM Studio · IFC, TGA & Mengen — IFC-Modelle, TGA-Anlagen, Mengen, LV und Kosten im eigenen BIM Studio prüfen. Mit dem CAD Studio Zeichnungen austauschen und Änderungen gezielt in den GebäudeCheck übernehmen.
- Raumstudio · Inklusive Raumplanung — Räume, Ausstattung und Bewegungsflächen in 3D untersuchen, Varianten vergleichen und Befunde der Gebäudeakte zuordnen.
- Projekt-Benchmarkmatrix — Kennwerte und Kosten mehrerer Projekte gegenüberstellen.
- Liegenschafts-Strategie — Eigenständige Bestandsmatrix für Prioritäten und Sanierungsmaßnahmen.
- Anlagencheck — Technische Anlagen und ihren Zustand erfassen.
- Flächen-Studio — Grundrisse zeichnen, Räume beschriften und Polygonflächen bestimmen.
- Portfolio-Studio — Eigenständige Übersicht für die Bearbeitung mehrerer Bestandsobjekte.
- Sanierungsmatrix — Sanierungsmaßnahmen in einer Bestandsmatrix zusammenstellen.
Bauphysik & Sicherheit · 6 Werkzeuge
Brandschutz-, Schallschutz-, Akustik-, U-Wert-, Tauwasser- und Wärmebrückenwerkzeuge sind im jeweiligen beschriebenen Rechen- und Bewertungsumfang zu verwenden. Eingabewerte, Bauteilaufbauten, Randbedingungen, Nutzung und geometrische Annahmen müssen zur untersuchten Situation passen. Ergebnisse vereinfachter Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung auf Anwendungsfälle übertragen werden, die das Verfahren nicht abdeckt.
Checklisten, Ampeln, räumliche Ansichten und automatisch erzeugte Berichte sind nicht allein aufgrund ihrer Darstellung bauaufsichtliche Bestätigungen, Brandschutzkonzepte, geprüfte Standsicherheitsnachweise oder vollständige Schallschutznachweise. Soweit solche Nachweise erforderlich sind, müssen deren Anforderungen einschließlich Qualifikation, Umfang, Prüfung und gegebenenfalls behördlicher Beteiligung erfüllt werden. Eine ausdrücklich vereinbarte Nachweis- oder Fachplanungsleistung bleibt hiervon unberührt.
Bauteil- und Herstellerdaten sind einschließlich ihrer Verwendungsbedingungen zu berücksichtigen. Laborwerte, Rechenwerte und vor Ort gemessene Werte sind nicht ohne Weiteres austauschbar. Die Auswahl eines Produkts oder eines Aufbaus im Werkzeug bestätigt nicht automatisch dessen Eignung, Zulässigkeit oder erreichbare Leistung in der konkreten Einbausituation.
- Brandschutz — Brandschutzakte, Rettungswege, Bauteile, Prüfungen und Maßnahmen bearbeiten.
- Schallschutz & Raumakustik — Räume und Produkte planen, Messungen auswerten und akustische Varianten vergleichen.
- Bauphysik-Studio — Bauteilaufbauten, U-Werte, Tauwasser und Wärmebrücken untersuchen.
- Wärmebrücken & Glaser — Ergänzender Rechner für Wärmedurchgang und Tauwasserbetrachtungen.
- Brandschutz · 3D-Studio — Bauteile im räumlichen Arbeitsmodell ansehen und Befunde verorten.
- U-Wert-Rechner — Eigenständiger Rechner für den Wärmedurchgang von Bauteilaufbauten.
Energie & Sanierung · 12 Werkzeuge
SOLWERK, TGA-, Heizlast-, Wärmepumpen-, Energie-, Sanierungs- und CO₂-Werkzeuge verarbeiten die eingegebenen technischen und wirtschaftlichen Annahmen. Prognosen hängen unter anderem von Standort, Wetter, Nutzung, Betriebsweise, Preisen und der tatsächlichen Ausführung ab. Ein berechneter Ertrag, Verbrauch, Einsparbetrag oder Amortisationszeitpunkt ist ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie eines künftigen Ergebnisses. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Berechnungsfunktion bleibt geschuldet.
PV-Belegung, Speicherwahl und Anlagendimensionierung ersetzen nicht die erforderliche objektbezogene Prüfung von Tragfähigkeit, Brandschutz, elektrischer Sicherheit, Netzanschluss, Herstellervorgaben und Genehmigungen. Energetische Einordnungen oder ein als GEG-Check bezeichnetes Werkzeug ergeben nicht allein einen gültigen Energieausweis oder eine vollständige öffentlich-rechtliche Erfüllungserklärung. Erforderliche Nachweise sind von den hierzu berechtigten Personen im vorgeschriebenen Umfang zu verantworten.
Förderinformationen und Förderrechnungen beziehen sich auf den angegebenen Quellen- und Bearbeitungsstand. Maßgeblich sind das anwendbare Förderprogramm, seine Voraussetzungen und die Entscheidung der zuständigen Stelle. Ein berechneter Förderansatz ist keine Förderzusage. Antragstellung, Vollmachten, Fristenüberwachung und erforderliche Bestätigungen eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens sind nur umfasst, soweit dies konkret vereinbart ist. Vor einer förderschädlichen Beauftragung oder einem Maßnahmenbeginn sind die einschlägigen Bedingungen zu prüfen.
CO₂-, Nachhaltigkeits- und ESG-Auswertungen sind anhand ihrer Bilanzgrenzen, Emissionsfaktoren, Bezugszeiträume und Datenqualität zu beurteilen. Eine Kennzahl oder ein Maßnahmenvergleich ist nicht automatisch eine vollständige Nachhaltigkeitsberichterstattung, Zertifizierung, Taxonomieprüfung oder Bestätigung der Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten. Solche weitergehenden Aussagen setzen den jeweils erforderlichen Prüfungsumfang voraus.
- TGA-Fachstudio — Technische Anlagen, Wartungsaufträge und Fachbefunde separat bearbeiten. Ausgewählte Ergebnisse kontrolliert mit dem GebäudeCheck austauschen.
- SOLWERK · PV-Planung — Dachflächen, PV-Belegung, Speicher, Ertrag und Wirtschaftlichkeit planen.
- Sanierung & Förderung — Sanierungsvarianten, Kosten, Förderbedingungen und Nachweise zusammenführen.
- Förderprogramme — Programme und Förderansätze nach Maßnahme durchsuchen.
- Heizlast-Studio — Raumweise Eingaben für Heizlast und Wärmeübergabe bearbeiten.
- Wärmepumpen-Studio — Anlagendimensionierung und Betriebsvarianten einer Wärmepumpe untersuchen.
- Dach-Konfigurator — Dachflächen und geometrische Eingaben vorbereiten.
- Energie-Zeitreihen — Zeitreihen von Erzeugung und Verbrauch untersuchen.
- CO₂-Bilanz — Energiebezogene Emissionsansätze und Varianten vergleichen.
- GEG-Check — Gebäudeangaben für eine energetische Einordnung zusammenstellen.
- Sanierungsplaner — Maßnahmen und Sanierungsfolgen in einem eigenständigen Rechner betrachten.
- Förder-Rechner — Förderansätze für ausgewählte Maßnahmen kalkulieren.
Kosten & Vergabe · 15 Werkzeuge
Kostenplanung, Mengenansätze, Kostenkataloge, Indizes, Regionalfaktoren und Vergleichsrechner sind mit ihrem Daten- und Preisstand sowie den zugrunde gelegten Mengen, Qualitäten, Standorten und Steueransätzen zu verwenden. Die Bezeichnung einer Kostengliederung oder Datenquelle bestätigt nicht automatisch, dass alle Leistungen eines konkreten Vorhabens vollständig erfasst wurden. Kostenansätze sind entsprechend dem erreichten Planungsstand fortzuschreiben.
Modellkosten und Vergleichswerte sind nicht allein verbindliche Unternehmerangebote, Festpreise oder vereinbarte Kostenobergrenzen. Eine tatsächlich vereinbarte Kostenobergrenze oder ein zugesagter Umfang einer Kostenplanung wird durch diese Einordnung nicht aufgehoben. Vor einer Vergabe sind Leistungsumfang, Mengen, Nebenleistungen, Preisbedingungen und Vergleichbarkeit der Angebote zu prüfen.
Angebotsvergleich, Vergabe-Preisspiegel, Rechnungsprüfung und Nachtragsbewertung bereiten Informationen und Berechnungen auf. Sie erteilen für sich allein keinen Zuschlag, keine Zahlungsfreigabe und keine rechtsverbindliche Entscheidung über Ansprüche. Vergaberechtliche, vertragsrechtliche und steuerliche Fragen des Einzelfalls sind durch hierfür zuständige und befugte Personen zu prüfen. Fremde Kosten- und Produktdaten dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Rechte weiterverwendet werden.
- Kostenplanung — Kosten nach Kostengruppen strukturieren und mit Mengen und Vergleichsansätzen verbinden.
- KOSMO-Explorer — Kostenpositionen und Gewerkeansätze durchsuchen und vergleichen.
- Mengenermittlung — Mengen und Aufmaße für Leistungsverzeichnisse und Kostenansätze erfassen.
- Gewerke-Controller — Kosten und Vergabestand nach Gewerken verfolgen.
- Rechnungsprüfung — Rechnungen, Aufmaße und Nachträge gegenüberstellen.
- Nachtragsbewertung — Nachtragsleistungen und Preisansätze strukturiert prüfen.
- Angebotsvergleich — Bieterangebote in einem Preisspiegel gegenüberstellen.
- Regionalfaktoren — Regionale Kostenfaktoren als Eingabe für Kostenvergleiche bearbeiten.
- Baupreisindex-Monitor — Baupreisindizes und die Entwicklung von Kostenansätzen vergleichen.
- BKI-Kostenmatrix — Kostenansätze nach Gebäudetyp und Qualität vergleichen.
- BKI-Katalog — Vorhandene Kostenansätze nach Gebäudetyp und Qualitätsstufe durchsuchen.
- Baukosten-Studio — Baukosten, Mengen und Kostengruppen vertieft bearbeiten.
- Kosten-Check — Erste Kostenansätze und Kostentreiber vergleichen.
- Kostenanalyse — Kostenpositionen strukturiert auswerten und auf Auffälligkeiten prüfen.
- Vergabe-Preisspiegel — Angebotspositionen für die Vergabe vergleichen.
Befunde & Berichte · 9 Werkzeuge
Mängel- und Schadensdokumentation, Aufmaß, Befundauswertung und Berichte müssen zwischen Beobachtung, Messung, übernommener Fremdangabe, Vermutung und fachlicher Schlussfolgerung unterscheiden. Aufnahmezeitpunkt, Bauteilzuordnung, Quelle und erkennbare Einschränkungen sind für den Verwendungszweck nachvollziehbar zu halten. Ein Foto dokumentiert den sichtbaren Ausschnitt und belegt für sich allein keine vollständige Untersuchung verdeckter Bauteile.
Gutachten-Textgeneratoren, KI-Klassifikationen, OCR und Berichtsvorlagen unterstützen die Erstellung von Entwürfen. Vor einer fachlichen Freigabe sind insbesondere Originalnachweise, Einheiten, Mengen, Fristen, Quellen und Zuordnungen zu prüfen. Originalunterlagen dürfen nicht durch eine automatisch erzeugte Zusammenfassung als ersetzt dargestellt werden, wenn für den Nachweis das Original oder weitergehende Angaben erforderlich sind.
Ein exportierter Projekt- oder Sachverständigenbericht ist inhaltlich und hinsichtlich seiner verantwortlichen Urheberschaft zu prüfen, bevor er unterzeichnet oder gegenüber Dritten als geprüft verwendet wird. Die Software bescheinigt durch einen Titel, eine Prüfsumme oder einen Export weder eine Sachverständigenqualifikation noch die gerichtliche Verwertbarkeit oder Vollständigkeit des konkreten Berichts. Vereinbarte Funktionen zur Dokumentation und zum Export bleiben geschuldet.
- Mängeldokumentation — Mängel, Fotos, Zuständigkeiten und Fristen festhalten.
- Gutachten-Textgenerator — Textbausteine und Projektdaten zu einem Berichtsentwurf zusammenstellen.
- Aufmaß-Protokoll — Aufmaße mit Prüfsummen dokumentieren und exportieren.
- SV-Projektbericht — Fachdaten und Auswertungen für einen Projektbericht zusammenführen.
- Mängelklassifikation — Mängelbeschreibungen strukturieren und mögliche Zuordnungen prüfen.
- Aufmaßblatt — Einzelaufmaße und Mengenansätze dokumentieren.
- Schadensprotokoll — Schadensbefunde strukturiert aufnehmen und für einen Bericht aufbereiten.
- Projektbericht — Projektangaben zu einer Berichtsfassung zusammenstellen.
- Analyse-Studio — Projektbezogene Auswertungen zusammenstellen.
Wert & Wirtschaftlichkeit · 15 Werkzeuge
Wert-, Sachwert-, Bodenwert-, Investitions-, Lebenszykluskosten- und Wirtschaftlichkeitsrechner sind anhand des Bewertungsstichtags, des Bewertungszwecks und der verwendeten Objekt- und Marktdaten zu beurteilen. Bodenrichtwerte, Herstellungskosten, Restnutzungsdauern und allgemeine Vergleichsfaktoren sind nicht ohne objektbezogene Prüfung mit dem Wert des konkreten Grundstücks oder Gebäudes gleichzusetzen.
Eine automatisch erzeugte Wertzahl oder Variantenrechnung ist für sich allein kein vollständiges Verkehrswertgutachten und keine für Behörden, Kreditgeber, Versicherungen oder Gerichte verbindliche Feststellung. Für ein entsprechend beauftragtes Gutachten gelten die konkret vereinbarten Leistungen und die einschlägigen fachlichen Anforderungen. Die Beschreibung eines Softwareergebnisses hebt diese Verpflichtungen nicht auf.
Investitions-, Finanzierungs-, Miet- und Renditeszenarien hängen von ihren Annahmen ab und sichern keine künftige Preisentwicklung, Vermietbarkeit, Finanzierung, Steuerwirkung oder Rendite zu. Werkzeuge zu Miete und WEG unterstützen die Aufbereitung von Angaben und Verteilungs- beziehungsweise Rechenansätzen. Sie ersetzen keine erforderliche rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung und lösen selbst keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen aus.
- Verkehrswertermittlung — Wertansätze und Bewertungsverfahren für ein Objekt vergleichen.
- Schadensrechner — Schäden und zugehörige Kosten- und Wertansätze erfassen.
- Bodenrichtwerte — Grundstücksangaben und Bodenwertansätze zusammenstellen.
- Wertermittlung · Grundlagen & Rechner — Wertansätze und Bewertungsfragen vorbereiten.
- Wirtschaftlichkeit — Investitionen und wirtschaftliche Varianten vergleichen.
- Investitions-Studio — Investitionsansätze und ihre wirtschaftlichen Folgen untersuchen.
- Investitionscheck — Investitionsdaten und Entscheidungskriterien zusammenstellen.
- Lebenszykluskosten — Investition und laufende Kosten über einen Betrachtungszeitraum vergleichen.
- NHK & Sachwert — Herstellungskosten- und Sachwertansätze bearbeiten.
- Wert-Studio — Wertansätze in einem eigenständigen Bewertungsarbeitsplatz bearbeiten.
- Wert-Studio · Datenauswertung — Gebäudeangaben für die Wertbetrachtung aufbereiten.
- Immobilien-Investitionsrechner — Ankauf, Sanierung, Vermietung und Finanzierung vergleichen.
- Miete & Verwaltung — Mietbezogene Angaben und Berechnungen bearbeiten.
- WEG-Rechner — Kosten- und Verteilungsansätze für Eigentümergemeinschaften betrachten.
- Standort-Studio — Standortangaben für die Objektbetrachtung zusammenstellen.
Projekte & Organisation · 14 Werkzeuge
Hausservice, Betrieb und Wartung, Projektakten, CRM, Termin- und Mittelabflussplanung sowie Verwaltungswerkzeuge unterstützen die Organisation der jeweils erfassten Aufgaben. Zuständigkeiten, Fristen und Wiederholungen müssen zum tatsächlichen Objekt und Auftrag passen. Die Eintragung eines Wartungstermins ist keine Durchführung der Wartung; ein erledigter Vorgang darf nur den tatsächlich erreichten Stand wiedergeben.
Erinnerungen und Statusanzeigen hängen von den erfassten Angaben und der jeweiligen vereinbarten Funktion ab. Gesetzliche oder vertragliche Pflichten zur Prüfung und Fristwahrung gehen durch die Softwarenutzung allein nicht auf RESTWERK über. Eine ausdrücklich vereinbarte Erinnerungs- oder Überwachungsleistung bleibt geschuldet. Organisationsverantwortliche haben erforderliche Vertretungen und geeignete Abläufe für sicherheitskritische oder rechtlich erhebliche Fristen festzulegen.
Projektablagen, lokale Akten und Archive sind nach Speicherort und vereinbartem Funktionsumfang zu unterscheiden. Die Bezeichnung Archiv bedeutet allein keine Zusage einer revisionssicheren oder gesetzlich vollständigen Langzeitarchivierung. Honorar- und Rechnungsvorlagen sind vor Verwendung hinsichtlich Auftrag, Berechnungsgrundlagen, Pflichtangaben und Steuern zu prüfen. Eine Auswahl von Leistungsphasen oder Textbausteinen begründet ohne entsprechende Erklärung keinen Auftrag und keine rechtsverbindliche Honorarvereinbarung.
Bei der Zusammenarbeit mit Beschäftigten, externen Fachfirmen oder Auftraggebern sind deren Projektberechtigungen und tatsächliche Befugnisse zu beachten. Die technische Zuweisung einer Aufgabe ersetzt keine erforderliche Beauftragung, Unterweisung oder Qualifikation. Exportierte Arbeitsstände dürfen nicht als Nachweis einer erfolgten Prüfung, Freigabe oder Unterschrift verwendet werden, wenn diese tatsächlich noch aussteht.
- Hausservice · Betrieb & Wartung — Tagesrunden, Reparaturen, Kleinaufträge, Wartungsnachweise und BIM mit der Gebäudeakte verbinden.
- Terminplan & Fristen — Projekttermine und Fristen dokumentieren.
- Honorar & Rechnung — Honoraransätze und Rechnungsentwürfe vorbereiten.
- Bürgschafts-Tracker — Bürgschaften, Laufzeiten und Rückgaben verfolgen.
- Kunden-CRM — Kontakte, Auftraggeber und zugehörige Projekte verwalten.
- Lokaler Facharbeitsplatz — Bestehende lokale Projekte, Befunde und Bauakten in diesem Browser bearbeiten.
- Kunden-Projektablage — Gespeicherte Kundenobjekte, Unterlagen und Organisationsprojekte öffnen.
- Lokale Projektakte — Bestehende Projektakten im bisherigen lokalen Format öffnen.
- Projektarchiv — Vorhandene Projektunterlagen und Arbeitsstände organisieren.
- Terminplan-Studio — Abläufe, Abhängigkeiten und Termine im Balkenplan bearbeiten.
- Mittelabflussplanung — Geplante Ausgaben im Zeitverlauf zuordnen.
- Honorar-Rechner — Honoraransätze und Leistungsphasen kalkulieren.
- Leistungsumfang — Leistungen und Untersuchungsumfang für ein Projekt festhalten.
- Referenzwerkstatt — Projektbeispiele und Referenzmaterial im lokalen Arbeitsbereich vorbereiten.