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Ratgeber

Werkzeug verkaufen als Handwerker

Überschüssiges oder ausrangiertes Werkzeug — was ist erlaubt, wie setzt man den Preis an und wie gelingt der Verkauf schnell?

Kurz erklärt

Gewerbliche Handwerksbetriebe können gebrauchtes oder überschüssiges Werkzeug verkaufen. Beim Verkauf an Verbraucher (B2C) gelten Informationspflichten und Gewährleistungsrechte. Beim Verkauf an andere Unternehmer (B2B) kann die Gewährleistung eingeschränkt werden. Auf RESTWERK.pro inserieren Betriebe Werkzeug ab 0,79 € je Inserat.

Welches Werkzeug ist verkäuflich?

Gebrauchtes Werkzeug hat auf dem Secondhandmarkt unterschiedlichen Wert. Entscheidend sind Marke, Zustand und Modell:

Akkuwerkzeug (Bosch, Makita, DeWalt, Festool, Hilti)
Hohe Nachfrage — besonders mit Akku und Ladegerät
Elektrowerkzeug (Winkelschleifer, Bohrhammer, Stichsäge)
Gut verkäuflich bei bekannten Marken und gutem Zustand
Handwerkzeug (Wasserwaagen, Meißel, Hämmer, Spachtel)
Geringerer Einzelwert — besser als Set anbieten
Messgeräte (Multimeter, Leitungssucher, Wärmebildkamera)
Hoher Wert wenn kalibriert und mit Zertifikat
Spezialwerkzeug (Gewerk-spezifisch)
Gefragt von Betrieben im gleichen Gewerk

Preisfindung für gebrauchtes Werkzeug

Faustregel für gut erhaltenes Werkzeug bekannter Marken: 40–70 % des aktuellen Neupreises. Stark genutztes oder älteres Werkzeug: 15–35 % des Neupreises. Defektes Werkzeug für Ersatzteile: 5–15 %.

Festool und Hilti erzielen höhere Gebrauchtpreise als No-Name-Werkzeug. Akku-Kompatibilität (z.B. 18V-System) steigert den Wert erheblich — Käufer mit demselben Akkusystem zahlen mehr.

Was muss das Inserat enthalten?

Marke und Modellbezeichnung
Zustand: gut erhalten / gebraucht / defekt
Alter und Betriebsstunden (wenn bekannt)
Lieferumfang: Akku, Ladegerät, Koffer, Zubehör
Fotos: Gerät, ggf. Defektstellen, Typenschild
Standort und Abholung oder Versand
Preis (inkl. MwSt. bei gewerblichem Verkauf)

Rechtliche Hinweise

Beim gewerblichen Verkauf an Verbraucher (B2C) gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht — 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen vertraglich auf 1 Jahr reduzierbar. Beim Verkauf zwischen Unternehmern (B2B) kann die Gewährleistung in den AGB weitgehend ausgeschlossen werden.

Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, gilt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — mit entsprechenden Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (Fernabsatzrecht, Widerrufsrecht).

Häufige Fragen

Darf ich als Handwerker gebrauchtes Werkzeug verkaufen?
Ja. Gewerbliche Anbieter können gebrauchtes Werkzeug verkaufen. Bei regelmäßigem Verkauf gelten Informationspflichten nach § 14 BGB und ggf. Gewährleistungspflichten. Im B2B-Bereich (zwischen Unternehmern) kann die Gewährleistung vertraglich eingeschränkt werden.
Welches Werkzeug lässt sich am besten verkaufen?
Akkuwerkzeug von bekannten Marken (Makita, Bosch, DeWalt, Hilti, Festool) hat hohe Nachfrage. Elektrowerkzeug, Messgeräte und Spezialwerkzeug sind ebenfalls gut verkäuflich. Stark abgenutztes Verbrauchswerkzeug hat wenig Marktwert.
Was muss ein Inserat für Werkzeug enthalten?
Marke, Modell, Zustand (gebraucht, gut erhalten, defekt), Alter, Lieferumfang (Akku, Ladegerät, Koffer), Fotos und Preis. Je genauer, desto besser für Käufer und weniger Rückfragen.
Wie setze ich den Preis für gebrauchtes Werkzeug an?
Orientierung an aktuellen Gebrauchtpreisen für das Modell. Hochwertige Marken erzielen 40–70 % des Neupreises bei gutem Zustand. Älteres oder stärker genutztes Werkzeug 15–35 % des Neupreises.
Kann ich auch defektes Werkzeug inserieren?
Ja, aber den Defekt klar angeben. Defektes Werkzeug wird oft für Ersatzteile oder Reparatur gekauft. Irreführende Angaben können rechtlich problematisch sein.
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